Dr. Michael Holzhäuser ist Partner im Bereich Competition und leitet die deutsche Competition-Praxis
Er berät Mandanten umfassend zu sämtlichen Aspekten des deutschen und europäischen Wettbewerbs- und Kartellrechts und vertritt sie vor den Kartellbehörden und Gerichten. Neben tiefgehender Erfahrung im Bereich von Fusionskontrollverfahren in internationalen Transaktionen bildet einen Schwerpunkt seiner Tätigkeit die Beratung im Rahmen von Bußgeldverfahren wegen Verstößen gegen das Kartellverbot oder missbräuchlicher Praktiken. Daneben ist er auf die Beratung und Vertretung von Unternehmen in kartellrechtlichen Schadensersatzprozessen spezialisiert.
Michael Holzhäusers Praxis umfasst außerdem die Beratung von Unternehmen zu Handelsverträgen (z.B. Vertriebssysteme, F&E-, Lizenz-, JV- oder Spezialisierungsverträge) sowie zu regulatorischen und EU-rechtlichen Fragestellungen.
Er hat umfassende Erfahrung in der Entwicklung und Implementierung von Complianceprogrammen für Unternehmen und ist Experte in der Planung und effizienten Durchführung interner Untersuchungen bei Unternehmen unter Nutzung von führenden LegalTech- und Projektmanagementtools.
Seine jüngste Tätigkeit umfasst die Beratung von Mandanten aus einer Vielzahl von Branchen, darunter Finanzinstitute, Energie, Elektronik, Medien, Chemie, Gesundheitswesen, Telekommunikation und insbesondere die Automobilindustrie. Michael Holzhäuser studierte Rechtswissenschaften an der Johann Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt, wo er auch einen interdisziplinären Sonderforschungsbereich zum Zugang zu Netzinfrastrukturen leitete und promovierte (Dr. jur.). Seit 2003 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. Er ist Autor zahlreicher Veröffentlichungen in deutschen und internationalen juristischen Fachzeitschriften und Kommentaren sowie Mitinitiator und Beiratsmitglied des Postgraduiertenprogramms "Legal Process Management" an der German Graduate School of Management & Law in Heilbronn, wo er auch in den Disziplinen "Legal Project Management for Compliance and Investigations" unterrichtet.
Mit der Auszeichnung "Deutschlands beste Anwälte 2020" wurde Michael Holzhäuser vom Handelsblatt und Best Lawyers™ in die Liste der besten Anwälte für Kartellrecht in Deutschland aufgenommen.
Ashurst wurde von dem Nachrichtenmagazin FOCUS als "Top-Kanzlei für Kartellrecht/Wettbewerbsrecht 2020" ausgezeichnet.
In der WirtschaftsWoche wurde er als "Top Lawyer 2019" für Kartellrecht in Deutschland ausgezeichnet.
Vor seinem Wechsel zu Ashurst leitete er die deutsche Kartell- und Wettbewerbspraxis für andere führende internationale Anwaltskanzleien und war Managing Partner des Frankfurter Büros von DLA Piper.
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